Lesen Sie bitte auch die Förderbedingungen und die Hinweise zur Antragsstellung.
Die vorstehenden und in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben sind richtig und vollständig. Mir/Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben die Rückforderung des bewilligten Zuschusses zur Folge haben können. Änderungen und Abweichungen vom Antrag sind unverzüglich mitzuteilen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sich die Gewährung des Zuschusses nach der Zweckbestimmung der Fördermaßnahme einschließlich der Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid richtet. Alle Tatsachen, von denen Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder Belassung des Zuschusses abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des §264 des Strafgesetzbuches. Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und in den Anlagen gemachten Angaben.
Die Antragstellung erfolgt unter Nutzung von Datenverarbeitungssystemen. Dafür ist die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag vorgesehenen Daten erforderlich. Diese Daten werden nur den mit der Antragstellung und -abwicklung unmittelbar befassten Stellen zugänglich gemacht. Eine Verwendung für andere Zwecke, ausgenommen für die Erstellung von Statistiken, die keinen Rückschluss auf einzelnen Unternehmen und Förderfälle zulassen, ist ausgeschlossen. Informationen zum Datenschutz finden Sie
hier.
Im Falle einer Bewilligung wird unternehmensbezogen Art, Umfang und Zweck der Förderung veröffentlicht. Sollte die Förderung meiner Unternehmensidee/meines Unternehmens öffentlich präsentiert werden, kann/können ich/wir meine/unsere Zustimmung oder Ablehnung dazu gesondert erklären.
Die antragstellende Person ist nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag eines/einer Gläubigers/Gläubigerin sind nicht erfüllt.
Der antragstellenden Person steht kein Insolvenzverfahren bevor und sie ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2, Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/20147 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABL. L 187 vom 26. Juni 2014, Seite 1 ff.).
Gegen die antragstellende Person liegt keine Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vor, der durch die antragstellende Person nicht Folge geleistet wurde.