Die Bewerbungsbearbeitung erfolgt unter der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen. Dafür ist die Speicherung und Verarbeitung der in der Bewerbung vorgesehenen Daten nach den Vorgaben von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) erforderlich. Die Daten werden nur den mit der Bewerbungsbearbeitung und -abwicklung unmittelbar befassten Behörden und Gremien zugänglich gemacht, soweit dies für die Bewerbungsbearbeitung und -abwicklung erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse besteht. Eine Verwendung für andere Zwecke, ausgenommen die Erstellung von Statistiken, die keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder Förderfälle zulassen, ist ausgeschlossen.
Es wird bestätigt, dass die Informationen zum Datenschutz auf der Seite
mwvlw.rlp.de/ueber-uns/datenschutz zur Kenntnis genommen wurden. Dies gilt insbesondere für das Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung gem. Art. 21 DSGVO.
Die Bewerberinnen um den Gründerinnenpreis RLP versichern, dass sie im Bewerbungsfragebogen wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
Der ausgefüllte Bewerbungsfragebogen dient als Bewertungsgrundlage für die Auswahl der Preisträgerinnen. Es werden drei gleichwertige Preise verliehen.
Alle Teilnehmerinnen des Gründerinnenpreises RLP werden über die Ergebnisse ihrer Bewerbung schriftlich benachrichtigt. Die Bewertung durch die Jury findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Bekanntmachung der Gewinnerinnen und die Veröffentlichungen der Auszeichnungen erfolgen voraussichtlich im Oktober.
Die Preisträgerinnen des Gründerinnenpreises RLP können auf den Internetseiten der beteiligten Ministerien sowie über diverse Presse- und Social-Media-Kanäle publiziert werden. Sollte die Auszeichnung Ihrer Person/Ihres Unternehmens öffentlich präsentiert werden, können Sie Ihre Zustimmung oder Ablehnung dazu gesondert erklären.