Mit dem Accelerator GROW in Rheinland-Pfalz soll für 6 skalierbare Startups die Möglichkeit geschaffen werden, nach der erfolgreichen Gründung auch die nächste Wachstumsstufe in ihrer Heimat Rheinland-Pfalz zu erreichen. GROW in RLP ist ein Accelerator Programm, das speziell auf die Bedürfnisse in der Wachstumsphase ausgerichtet ist und richtet sich an Startups (mit Firmensitz in RLP) mit einem Produkt oder skalierbarem Service mit erster Validierung am Markt. Gerne können bereits erste (Angel-) Investoren an Bord sein.
Dazu wird ein 9-monatiges Programm aufgesetzt, das größtenteils online stattfindet, mit Workshops und Coaching. Das Startup Camp im Mai und das Abschlussevent im Oktober finden in Präsenz statt.
Das Gründungs-Team nutzt die Angebote und bringt sich ein mit Herzblut, um in dieser Zeit einen substantiellen Fortschritt in Richtung auf ihre darzulegenden Wachstumsziele zu erreichen.
Mit diesem Bewerbungsbogen sind einzureichen:
- eine aussagekräftige Präsentation, ein sog. Pitchdeck (Vision, Problem, Lösung, Geschäftsmodell, Markt, Wettbewerb, "Traction", Team, Ziele)
- sowie ein Link zu einem Video, das das Team und die Skalierfähigkeit des Produkts/der Lösung vorstellt.
Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind richtig und vollständig. Mir/Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben einen Ausschluss aus dem Förderprogramm zur Folge haben können. Änderungen und Abweichungen vom Antrag sind unverzüglich mitzuteilen.
Die antragstellende Person ist nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag eines/einer Gläubigers/ Gläubigerin sind nicht erfüllt.
Der antragstellenden Person steht kein Insolvenzverfahren bevor und sie ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2, Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/20147 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABL. L 187 vom 26. Juni 2014, Seite 1 ff.).
Die Antragstellung erfolgt unter Nutzung von Datenverarbeitungssystemen. Dafür ist die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag vorgesehenen Daten erforderlich. Diese Daten werden nur den mit der Antragstellung und -abwicklung unmittelbar befassten Stellen zugänglich gemacht. Eine Verwendung für andere Zwecke, ausgenommen für die Erstellung von Statistiken, die keinen Rückschluss auf einzelnen Unternehmen und Förderfälle zulassen, ist ausgeschlossen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://mwvlw.rlp.de/ueber-uns/datenschutz