Teilnehmen können Startups, die ab dem 01.01.2021 gegründet wurden. Der Unternehmenssitz des Startups muss in Rheinland-Pfalz liegen. Das Startup sollte technologiegetrieben sein und mit einem skalierbaren Geschäftsmodell ein schnelles Wachstum anstreben. Vornehmlich sollte das Startup aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Robotik, Digitalisierung, Bio- und Med-Tech sowie nachhaltige Innovationen stammen und sich in der Wachstumsphase befinden. Pro Startup können bis zu zwei Teilnehmende gefördert werden.
Reise- und Hotelkosten werden nicht übernommen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sich die Gewährung der Förderung nach der Zweckbestimmung der Fördermaßnahme einschließlich der Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid richtet.
Alle Tatsachen, von denen Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder Belassung der Förderung abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des §264 des Strafgesetzbuches.
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und in den Anlagen gemachten Angaben. Mir/Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben die Rückforderung der Förderung (Betrag des Eintrittstickets) zur Folge haben können. Änderungen und Abweichungen vom Antrag sind unverzüglich mitzuteilen.
Für dieselben Kosten wurden keine weiteren öffentlichen Fördermittel beantragt oder bewilligt.
Der antragstellenden Person steht kein Insolvenzverfahren bevor und sie ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2, Nr.18 der Verordnung (EU) Nr.651/20147 der Kommission vom 17.Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABL.L187vom26.Juni 2014, Seite1ff.).
Die Förderungen werden als "De-minimis-Beihilfen" nach der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De- minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassung gewährt.
Die Antragstellung erfolgt unter Nutzung von Datenverarbeitungssystemen. Dafür ist die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag vorgesehenen Daten erforderlich. Diese Daten werden nur den mit der Antragstellung und -abwicklung unmittelbar befassten Stellen zugänglich gemacht. Eine Verwendung für andere Zwecke, ausgenommen für die Erstellung von Statistiken, die keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen und Förderfälle zulassen, ist ausgeschlossen. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
Datenschutz . Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima des Landes Rheinland-Pfalz.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.