Formular-Server des Landes Rheinland-Pfalz
Meldung einer Datenpanne nach Art. 33 DS-GVO, bzw. § 54 LDSG

Das nachfolgende Formular dient der Meldung einer Datenpanne durch die nach Art. 33 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) meldepflichtigen Stellen, als auch für Meldungen nach § 54 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Wenn Sie als Bürger/Bürgerin oder Betroffener/Betroffene einen Missstand melden oder eine Eingabe machen möchten, benutzen Sie bitte unser Eingabe- und Beschwerdeformular.

Hinweis

Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Angaben, die nicht als Pflichtfeld (*) gekennzeichnet sind, sind freiwillige Angaben, die jedoch oftmals zu einer besseren Ersteinschätzung des Sachverhalts beitragen können. Nach Versand der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an die angegebene Mailadresse. Weitere Hinweise zur Meldung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DS-GVO

Art der Meldung
Hinweis
Markierte Pflichtfelder (*) können bei vorläufigen Meldungen ignoriert werden.
Verantwortliche Organisation
Meldende Person
Wer sind Sie?
Ansprechpartner
Ihr öffentlicher PGP-Schlüssel (nur .asc-Daten)*
Wünschen Sie eine automatische Meldebestätigung per E-Mail ?
Hinweis: Falls der Schriftverkehr mit unserer Behörde über E-Mail erfolgen soll, versenden wir an die beim Ansprechpartner angegebene E-Mail-Adresse alle weiteren Informationen (u. a. die Meldebestätigung). Ist der Ansprechpartner der Meldende, so verwenden wir die dort hinterlegte E-Mail-Adresse hierfür. Bitte vergewissern Sie sich daher, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt angegeben haben.
Wer ist Ansprechpartner beim Verantwortlichen?
Details zur Datenschutzverletzung
Was ist genau passiert?
Anzahl der betroffenen Personen
Geben Sie an, wie viele Personen vom Vorfall betroffen sein könnten oder schätzen Sie grob
Betroffene Daten und Personen
Art der betroffenen Daten *
Kategorie der betroffenen Personen *
Folgen der Datenschutzverletzung
Welche Folgen sind aufgrund der Datenschutzverletzung eingetreten?
Mögliche Folgen für betroffene Personen
Einschätzung des Risikos
Hinweis: Sollte kein oder ein geringes Risiko vorliegen, dann ist die Voraussetzung für eine Meldung nach Art. 33 DS-GVO nicht erfüllt. In diesem Fall kann keine Verletzung der Sicherheit bei uns gemeldet werden. Stattdessen sollte der Vorfall in der internen Dokumentation belegt und somit im Rahmen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachgewiesen werden.
Hinweis: Sollte ein hohes Risiko nach DS-GVO vorliegen, müssen die betroffenen Personen benachrichtigt werden.
Weitere Angaben zum Cyberangriff - Sachverhalt
In welcher Angriffsphase befindet sich der Verantwortliche? *
Welcher Angriffsschwerpunkt liegt bei der Cyberattacke vor? *
Auswirkungen *
Weitere Angaben zur Schadsoftware
In welcher Infektionsphase befinden sich die Systeme? *
(Vermuteter) Infektionsweg *
Auswirkungen *
Maßnahmen
Ansprechpartner zu Möglichkeiten der Strafverfolgung finden sich bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime - ZAC des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner zu Möglichkeiten der Strafverfolgung finden sich bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime - ZAC des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz.
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