Formular-Server des Landes Rheinland-Pfalz
Meldung einer Datenpanne nach Art. 33 DS-GVO, bzw. § 54 LDSG
Das nachfolgende Formular dient der Meldung einer Datenpanne durch die nach Art. 33 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) meldepflichtigen Stellen, als auch für Meldungen nach § 54 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Wenn Sie als Bürger/Bürgerin oder Betroffener/Betroffene einen Missstand melden oder eine Eingabe machen möchten, benutzen Sie bitte unser Eingabe- und Beschwerdeformular.
Hinweis
Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
Angaben, die nicht als Pflichtfeld (*) gekennzeichnet sind, sind freiwillige Angaben, die jedoch oftmals zu einer besseren Ersteinschätzung des Sachverhalts beitragen können. Nach Versand der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an die angegebene Mailadresse.
Weitere Hinweise zur Meldung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DS-GVO
Wichtige Information vor Nutzung des Formulars
Das PDF-Dokument, welches Sie nachfolgend zur Dokumentation Ihrer Übermittlung herunterladen können, unterscheidet sich in der Darstellung aus technischen Gründen von der Online-Ansicht. Bitte vergleichen Sie Ihre Angaben nach Abschluss der Meldung.
Hinweis
Markierte Pflichtfelder (*) können bei vorläufigen Meldungen ignoriert werden.
Meldende Person
Wer sind Sie?
Ansprechpartner
Wünschen Sie eine automatische Meldebestätigung per E-Mail ?
Anzahl der betroffenen Personen
Geben Sie an, wie viele Personen vom Vorfall betroffen sein könnten oder schätzen Sie grob.
Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze (ggf. Schätzung)
Betroffene Daten und Personen
Art der betroffenen Daten *
Kategorie der betroffenen Personen *
Folgen der Datenschutzverletzung
Welche Folgen sind aufgrund der Datenschutzverletzung eingetreten?
Hinweis: Sollte kein oder ein geringes Risiko vorliegen, dann ist die Voraussetzung für eine Meldung nach Art. 33 DS-GVO nicht erfüllt. In diesem Fall kann keine Verletzung der Sicherheit bei uns gemeldet werden. Stattdessen sollte der Vorfall in der internen Dokumentation belegt und somit im Rahmen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachgewiesen werden.
Hinweis: Sollte ein hohes Risiko nach DS-GVO vorliegen, müssen die betroffenen Personen benachrichtigt werden.
Maßnahmen
Hinweis: Sollten Sie noch keine ID/Kennung Ihrer Erstmeldung erhalten haben, tragen Sie im Feld unten z.B. "nicht vorhanden" ein.
Meldung absenden
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